Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
95/09/0187
Entscheidungsdatum
07.05.1997
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/03/04 93/02/0194 5
Stammrechtssatz
Durch eine interne Vereinbarung mit den Gesellschaftern kann der Betriebsinhaber bzw der gemäß § 9 Abs 1 VStG strafrechtlich Verantwortliche ebensowenig seiner verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortlichkeit entbunden werden wie er durch eine anderweitige berufliche Inanspruchnahme entschuldigt werden kann.Durch eine interne Vereinbarung mit den Gesellschaftern kann der Betriebsinhaber bzw der gemäß Paragraph 9, Absatz eins, VStG strafrechtlich Verantwortliche ebensowenig seiner verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortlichkeit entbunden werden wie er durch eine anderweitige berufliche Inanspruchnahme entschuldigt werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995090187.X02
Im RIS seit
20.11.2000
Zuletzt aktualisiert am
12.10.2010
Dokumentnummer
JWR_1995090187_19970507X02