Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 15609 A/2001
Rechtssatznummer
5
Geschäftszahl
99/07/0064
Entscheidungsdatum
17.05.2001
Index
001 Verwaltungsrecht allgemein
14/01 Verwaltungsorganisation
40/01 Verwaltungsverfahren
83 Naturschutz Umweltschutz
Norm
UVPG 1993 §46 Abs3;
VwRallg;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 95/07/0196 E 10. Juni 1999 RS 1
Stammrechtssatz
Nicht auf die Qualität der technischen und rechtlichen Ausarbeitung des zur Bewilligung eingereichten Projektes stellen die Übergangsvorschriften des § 46 Abs 3 UVPG 1993 ab, sondern auf die Anhängigkeit des Bewilligungsverfahrens. Anhängig wird ein Bewilligungsverfahren aber mit der Überreichung eines die Bewilligung begehrenden Anbringens, mit dem die Sache des Verwaltungsverfahrens ausreichend bezeichnet wird.Nicht auf die Qualität der technischen und rechtlichen Ausarbeitung des zur Bewilligung eingereichten Projektes stellen die Übergangsvorschriften des Paragraph 46, Absatz 3, UVPG 1993 ab, sondern auf die Anhängigkeit des Bewilligungsverfahrens. Anhängig wird ein Bewilligungsverfahren aber mit der Überreichung eines die Bewilligung begehrenden Anbringens, mit dem die Sache des Verwaltungsverfahrens ausreichend bezeichnet wird.
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999070064.X05
Im RIS seit
23.01.2002
Zuletzt aktualisiert am
15.11.2011
Dokumentnummer
JWR_1999070064_20010517X05