Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
95/02/0603
Entscheidungsdatum
26.01.1996
Index
001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm
ASchG 1972 §31 Abs5;
VStG §5 Abs1;
VwRallg;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/01/14 91/19/0275 4
(hier: Übertretung des ASchG)
Stammrechtssatz
In einem Übertretungen des AZG betreffenden Verwaltungsstrafverfahren ist es zunächst Aufgabe des Arbeitgebers, im einzelnen darzutun, worin das von ihm angeblich eingerichtete Maßnahmensystem und Kontrollsystem besteht. Erst dann ist zu beurteilen, ob dieses geeignet ist, Übertretungen von Arbeitnehmerschutzvorschriften unter vorhersehbaren Umständen zu verhindern (Hinweis E 30.9.1991, 91/19/0247).
Schlagworte
Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete
Arbeitsrecht Arbeiterschutz
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995020603.X02
Dokumentnummer
JWR_1995020603_19960126X02