Die vom österreichischen Rechtsanwaltskammertag am 8.10.1977 auf Grund des § 37 RAO erlassene Satzung betreffend Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes und für die Ausbildung der Rechtsanwaltsanwärter (RL-BA 1977), die in der Wiener Zeitung vom 14.12.1977 verlautbart worden sind, sind als Verordnung anzusehen (Hinweis E VfGH 1.7.1982, V 40/80).Die vom österreichischen Rechtsanwaltskammertag am 8.10.1977 auf Grund des Paragraph 37, RAO erlassene Satzung betreffend Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes und für die Ausbildung der Rechtsanwaltsanwärter (RL-BA 1977), die in der Wiener Zeitung vom 14.12.1977 verlautbart worden sind, sind als Verordnung anzusehen (Hinweis E VfGH 1.7.1982, römisch fünf 40/80).