Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
95/18/0337
Entscheidungsdatum
09.03.1995
Index
20/02 Familienrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/07/21 94/18/0315 6
Stammrechtssatz
War der Aufenthalt des Fremden seit über einem Jahr unrechtmäßig und wurde die Rechtmäßigkeit des Großteils des davor gelegenen Aufenthaltes im Bundesgebiet nur durch die Schließung einer sogenannten Scheinehe herbeigeführt, dann fällt die Dauer des Aufenthaltes des Fremden im Bundesgebiet und die damit verbundene Integration nicht entscheidend zu seinen Gunsten ins Gewicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995180337.X02
Dokumentnummer
JWR_1995180337_19950309X02