Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 94/18/0315

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

6

Geschäftszahl

94/18/0315

Entscheidungsdatum

21.07.1994

Index

20/02 Familienrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Rechtssatz

War der Aufenthalt des Fremden seit über einem Jahr unrechtmäßig und wurde die Rechtmäßigkeit des Großteils des davor gelegenen Aufenthaltes im Bundesgebiet nur durch die Schließung einer sogenannten Scheinehe herbeigeführt, dann fällt die Dauer des Aufenthaltes des Fremden im Bundesgebiet und die damit verbundene Integration nicht entscheidend zu seinen Gunsten ins Gewicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994180315.X06

Im RIS seit

11.07.2001

Dokumentnummer

JWR_1994180315_19940721X06

Rechtssatz für 94/18/0599

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

94/18/0599

Entscheidungsdatum

06.10.1994

Index

20/02 Familienrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/07/21 94/18/0315 6

Stammrechtssatz

War der Aufenthalt des Fremden seit über einem Jahr unrechtmäßig und wurde die Rechtmäßigkeit des Großteils des davor gelegenen Aufenthaltes im Bundesgebiet nur durch die Schließung einer sogenannten Scheinehe herbeigeführt, dann fällt die Dauer des Aufenthaltes des Fremden im Bundesgebiet und die damit verbundene Integration nicht entscheidend zu seinen Gunsten ins Gewicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994180599.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Dokumentnummer

JWR_1994180599_19941006X03

Rechtssatz für 94/18/0830

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

94/18/0830

Entscheidungsdatum

15.12.1994

Index

20/02 Familienrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/07/21 94/18/0315 6

Stammrechtssatz

War der Aufenthalt des Fremden seit über einem Jahr unrechtmäßig und wurde die Rechtmäßigkeit des Großteils des davor gelegenen Aufenthaltes im Bundesgebiet nur durch die Schließung einer sogenannten Scheinehe herbeigeführt, dann fällt die Dauer des Aufenthaltes des Fremden im Bundesgebiet und die damit verbundene Integration nicht entscheidend zu seinen Gunsten ins Gewicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994180830.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Dokumentnummer

JWR_1994180830_19941215X02

Rechtssatz für 94/18/0868

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

94/18/0868

Entscheidungsdatum

15.12.1994

Index

20/02 Familienrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/07/21 94/18/0315 6

Stammrechtssatz

War der Aufenthalt des Fremden seit über einem Jahr unrechtmäßig und wurde die Rechtmäßigkeit des Großteils des davor gelegenen Aufenthaltes im Bundesgebiet nur durch die Schließung einer sogenannten Scheinehe herbeigeführt, dann fällt die Dauer des Aufenthaltes des Fremden im Bundesgebiet und die damit verbundene Integration nicht entscheidend zu seinen Gunsten ins Gewicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994180868.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Dokumentnummer

JWR_1994180868_19941215X01

Rechtssatz für 94/18/1054

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

94/18/1054

Entscheidungsdatum

23.02.1995

Index

20/02 Familienrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/07/21 94/18/0315 6

Stammrechtssatz

War der Aufenthalt des Fremden seit über einem Jahr unrechtmäßig und wurde die Rechtmäßigkeit des Großteils des davor gelegenen Aufenthaltes im Bundesgebiet nur durch die Schließung einer sogenannten Scheinehe herbeigeführt, dann fällt die Dauer des Aufenthaltes des Fremden im Bundesgebiet und die damit verbundene Integration nicht entscheidend zu seinen Gunsten ins Gewicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994181054.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Dokumentnummer

JWR_1994181054_19950223X02

Rechtssatz für 95/18/0337

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

95/18/0337

Entscheidungsdatum

09.03.1995

Index

20/02 Familienrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/07/21 94/18/0315 6

Stammrechtssatz

War der Aufenthalt des Fremden seit über einem Jahr unrechtmäßig und wurde die Rechtmäßigkeit des Großteils des davor gelegenen Aufenthaltes im Bundesgebiet nur durch die Schließung einer sogenannten Scheinehe herbeigeführt, dann fällt die Dauer des Aufenthaltes des Fremden im Bundesgebiet und die damit verbundene Integration nicht entscheidend zu seinen Gunsten ins Gewicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995180337.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Dokumentnummer

JWR_1995180337_19950309X02