Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.10.1994

Geschäftszahl

94/18/0599

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/07/21 94/18/0315 6

Stammrechtssatz

War der Aufenthalt des Fremden seit über einem Jahr unrechtmäßig und wurde die Rechtmäßigkeit des Großteils des davor gelegenen Aufenthaltes im Bundesgebiet nur durch die Schließung einer sogenannten Scheinehe herbeigeführt, dann fällt die Dauer des Aufenthaltes des Fremden im Bundesgebiet und die damit verbundene Integration nicht entscheidend zu seinen Gunsten ins Gewicht.