Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
95/18/0907
Entscheidungsdatum
30.05.1995
Index
41/02 Passrecht Fremdenrecht
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/18/0908
95/18/0909
95/18/0910
95/18/0911
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/11/17 94/18/0768 3
Stammrechtssatz
Die Behauptung des Fremden, daß im Falle der Versäumung der rechtzeitigen Stellung eines Verlängerungsantrages nach dem AufenthaltsG 1992 zur Vermeidung unbilliger Härten "gerade in der Übergangszeit Nachsicht zu gewähren" gewesen sei, ist nicht zielführend, da derartiges im AufenthaltsG 1992 nicht vorgesehen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995180907.X01
Dokumentnummer
JWR_1995180907_19950530X01