Verwaltungsgerichtshof
07.06.1995
95/18/0984
GRS wie VwGH E 1994/11/17 94/18/0768 3
Die Behauptung des Fremden, daß im Falle der Versäumung der rechtzeitigen Stellung eines Verlängerungsantrages nach dem AufenthaltsG 1992 zur Vermeidung unbilliger Härten "gerade in der Übergangszeit Nachsicht zu gewähren" gewesen sei, ist nicht zielführend, da derartiges im AufenthaltsG 1992 nicht vorgesehen ist.