Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
96/18/0586
Entscheidungsdatum
16.01.1997
Index
19/05 Menschenrechte
41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm
FrG 1993 §17;
FrG 1993 §19;
MRK Art8 Abs2;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/05/04 94/18/0213 2
(hier: der Fremde ist 100-Prozent-Gesellschafter einer GmbH und
fungiert auch als deren Geschäftsführer, er hat sich erst kurz
und dies überwiegend unrechtmäßig in Österreich aufgehalten)
Stammrechtssatz
Mit der Behauptung, es sei im Fall der Ausweisung seine "wirtschaftliche Existenzgrundlage" durch Beeinträchtigung seiner "beruflichen Aktivitäten" im Rahmen einer (näher bezeichneten) Handelsgesellschaft gefährdet, vermag der Fremde in Anbetracht seines kurzen und zur Gänze unerlaubten Aufenthaltes in Österreich keinen im Grunde des § 19 FrG 1993 relevanten Eingriff in sein Privatleben darzutun.Mit der Behauptung, es sei im Fall der Ausweisung seine "wirtschaftliche Existenzgrundlage" durch Beeinträchtigung seiner "beruflichen Aktivitäten" im Rahmen einer (näher bezeichneten) Handelsgesellschaft gefährdet, vermag der Fremde in Anbetracht seines kurzen und zur Gänze unerlaubten Aufenthaltes in Österreich keinen im Grunde des Paragraph 19, FrG 1993 relevanten Eingriff in sein Privatleben darzutun.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996180586.X01
Dokumentnummer
JWR_1996180586_19970116X01