Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 94/18/0213

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

94/18/0213

Entscheidungsdatum

04.05.1994

Index

19/05 Menschenrechte
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrG 1993 §17;
FrG 1993 §19;
MRK Art8 Abs2;

Rechtssatz

Mit der Behauptung, es sei im Fall der Ausweisung seine "wirtschaftliche Existenzgrundlage" durch Beeinträchtigung seiner "beruflichen Aktivitäten" im Rahmen einer (näher bezeichneten) Handelsgesellschaft gefährdet, vermag der Fremde in Anbetracht seines kurzen und zur Gänze unerlaubten Aufenthaltes in Österreich keinen im Grunde des Paragraph 19, FrG 1993 relevanten Eingriff in sein Privatleben darzutun.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994180213.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Dokumentnummer

JWR_1994180213_19940504X02

Rechtssatz für 96/18/0586

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

96/18/0586

Entscheidungsdatum

16.01.1997

Index

19/05 Menschenrechte
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrG 1993 §17;
FrG 1993 §19;
MRK Art8 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/05/04 94/18/0213 2 (hier: der Fremde ist 100-Prozent-Gesellschafter einer GmbH und fungiert auch als deren Geschäftsführer, er hat sich erst kurz und dies überwiegend unrechtmäßig in Österreich aufgehalten)

Stammrechtssatz

Mit der Behauptung, es sei im Fall der Ausweisung seine "wirtschaftliche Existenzgrundlage" durch Beeinträchtigung seiner "beruflichen Aktivitäten" im Rahmen einer (näher bezeichneten) Handelsgesellschaft gefährdet, vermag der Fremde in Anbetracht seines kurzen und zur Gänze unerlaubten Aufenthaltes in Österreich keinen im Grunde des Paragraph 19, FrG 1993 relevanten Eingriff in sein Privatleben darzutun.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996180586.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Dokumentnummer

JWR_1996180586_19970116X01