Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.01.1997

Geschäftszahl

96/18/0586

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/05/04 94/18/0213 2

(hier: der Fremde ist 100-Prozent-Gesellschafter einer GmbH und fungiert auch als deren Geschäftsführer, er hat sich erst kurz und dies überwiegend unrechtmäßig in Österreich aufgehalten)

Stammrechtssatz

Mit der Behauptung, es sei im Fall der Ausweisung seine "wirtschaftliche Existenzgrundlage" durch Beeinträchtigung seiner "beruflichen Aktivitäten" im Rahmen einer (näher bezeichneten) Handelsgesellschaft gefährdet, vermag der Fremde in Anbetracht seines kurzen und zur Gänze unerlaubten Aufenthaltes in Österreich keinen im Grunde des Paragraph 19, FrG 1993 relevanten Eingriff in sein Privatleben darzutun.