Verwaltungsgerichtshof
16.01.1997
96/18/0586
GRS wie VwGH E 1994/05/04 94/18/0213 2
(hier: der Fremde ist 100-Prozent-Gesellschafter einer GmbH und fungiert auch als deren Geschäftsführer, er hat sich erst kurz und dies überwiegend unrechtmäßig in Österreich aufgehalten)
Mit der Behauptung, es sei im Fall der Ausweisung seine "wirtschaftliche Existenzgrundlage" durch Beeinträchtigung seiner "beruflichen Aktivitäten" im Rahmen einer (näher bezeichneten) Handelsgesellschaft gefährdet, vermag der Fremde in Anbetracht seines kurzen und zur Gänze unerlaubten Aufenthaltes in Österreich keinen im Grunde des Paragraph 19, FrG 1993 relevanten Eingriff in sein Privatleben darzutun.