Die Frage, ob Liebhaberei iSd § 2 Abs 5 Z 2 UStG 1972 vorliegt, ist regelmäßig danach zu beurteilen, ob einer Tätigkeit der Charakter einer Einkunftsquelle abzusprechen ist (Hinweis E 17.11.1992, 89/14/0128). Gleiches gilt auch zur Abgabe von alkoholischen Getränken.Die Frage, ob Liebhaberei iSd Paragraph 2, Absatz 5, Ziffer 2, UStG 1972 vorliegt, ist regelmäßig danach zu beurteilen, ob einer Tätigkeit der Charakter einer Einkunftsquelle abzusprechen ist (Hinweis E 17.11.1992, 89/14/0128). Gleiches gilt auch zur Abgabe von alkoholischen Getränken.