Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.03.1996

Geschäftszahl

94/15/0085

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/05/09 95/14/0001 2

Stammrechtssatz

Die Frage, ob Liebhaberei iSd Paragraph 2, Absatz 5, Ziffer 2, UStG 1972 vorliegt, ist regelmäßig danach zu beurteilen, ob einer Tätigkeit der Charakter einer Einkunftsquelle abzusprechen ist (Hinweis E 17.11.1992, 89/14/0128). Gleiches gilt auch zur Abgabe von alkoholischen Getränken.