Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
4
Geschäftszahl
87/13/0222
Entscheidungsdatum
21.09.1988
Index
EStG
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Beachte
Besprechung in:
ÖStZB 1989, 66;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 84/14/0079 E 19. Februar 1985 VwSlg 5961 F/1985 RS 2
Stammrechtssatz
Ob eine Tätigkeit einer bestimmten Einkunftsart zuzuordnen oder als "Liebhaberei" im weiteren, steuerlichen Sinn zu werten ist, kann regelmäßig erst nach einem gewissen Zeitraum beurteilt werden. Diese Regel gilt allerdings nicht auch dann, wenn bei einer Tätigkeit nach den besonderen Umständen des einzelnen Falles die Erzielung von (positiven) Einkünften (Gewinnen) von vornherein aussichtslos erscheint.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987130222.X04
Im RIS seit
21.09.1988
Zuletzt aktualisiert am
02.04.2026
Dokumentnummer
JWR_1987130222_19880921X04