Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
2011/07/0202
Entscheidungsdatum
23.10.2014
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 94/14/0040 E 21. Dezember 1999 RS 4
Stammrechtssatz
Die Beachtlichkeit eines Beweisantrages setzt die ordnungsgemäße Angabe des Beweisthemas, das mit dem Beweismittel unter Beweis gestellt werden soll, somit jener Punkte und Tatsachen voraus, die durch das angegebene Beweismittel geklärt werden sollen. Erheblich ist ein Beweisantrag dann, wenn Beweisthema eine für die Rechtsanwendung mittelbar oder unmittelbar erhebliche Tatsache ist (Hinweis E 31.3.1998, 96/13/0002).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2011070202.X01
Im RIS seit
13.01.2015
Zuletzt aktualisiert am
14.01.2015
Dokumentnummer
JWR_2011070202_20141023X01