Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 94/12/0281

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

11

Geschäftszahl

94/12/0281

Entscheidungsdatum

25.01.1995

Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/02 Gehaltsgesetz

Rechtssatz

Die regelmäßige Zahlung einer Belohnung nach Paragraph 19, GehG, gleichsam anstelle einer Nebengebühr oder gar einer Zulage, wäre von vornherein rechtswidrig. Abgesehen davon kann aber aus dem Umstand einer solchen Leistung, aus welchem Grund sie immer erbracht worden ist, nichts für die nach Paragraph 40, Absatz 2, BDG 1979 entscheidende Frage der Laufbahnverschlechterung bzw der Gleichwertigkeit als Voraussetzung für das Vorliegen einer qualifizierten Verwendungsänderung gewonnen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994120281.X11

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

01.03.2010

Dokumentnummer

JWR_1994120281_19950125X11