Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 94/12/0281

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

6

Geschäftszahl

94/12/0281

Entscheidungsdatum

25.01.1995

Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Rechtssatz

Voraussetzung einer qualifizierten Verwendungsänderung iSd Paragraph 40, Absatz 2, BDG 1979 ist, daß überhaupt eine Änderung in der dienstlichen Verwendung vorliegt. Eine solche ist nicht schon dann gegeben, wenn dem Beamten in seiner Dienststelle ein anderer Arbeitsplatz zugewiesen wird, sondern nur dann, wenn der Inhalt der dem Beamten zugewiesenen Tätigkeiten tatsächlich ein anderer ist. Die dem Beamten übertragene neue Verwendung stellt also nur dann eine Verwendungsänderung dar, wenn sie der bisherigen, was den Inhalt der gewöhnlich damit verbundenen dienstlichen Verrichtungen betrifft, weder gleich noch dem maßgebenden Gesamtbild der Tätigkeit nach gleichartig ist (Hinweis E 9.1.1981, 2773/80, VwSlg 10333 A/1981).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994120281.X06

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

01.03.2010

Dokumentnummer

JWR_1994120281_19950125X06