Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
94/12/0241
Entscheidungsdatum
25.03.1998
Index
L22006 Landesbedienstete Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm
AVG §56;
DP §22 Abs1 idF 1984/033 ;
DP §22 Abs3 idF 1984/033 ;
DP/Stmk 1974 impl;
Rechtssatz
Dienstzuteilungen sind - sofern es sich um vorübergehende Personalmaßnahmen handelt - unabhängig von ihrer Dauer und dem Umstand, ob sie mit einem Dienstortwechsel verbunden sind oder nicht, durch Weisung zu verfügen (Hinweis E 23.10.1975, 1321/75, VwSlg 8906 A/1975). Der Erlassung eines Bescheides bedarf es nur dann, wenn Streit darüber entsteht, ob die Befolgung des Dienstauftrages zu den Dienstpflichten des Beamten gehört (Hinweis E 23.1.1969, 206/79).
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht
der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Weisungen
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1994120241.X01
Im RIS seit
25.01.2001
Zuletzt aktualisiert am
09.05.2011
Dokumentnummer
JWR_1994120241_19980325X01