Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 94/12/0241

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

94/12/0241

Entscheidungsdatum

25.03.1998

Index

L22006 Landesbedienstete Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht

Norm

AVG §56;
DP §22 Abs1 idF 1984/033 ;
DP §22 Abs3 idF 1984/033 ;
DP/Stmk 1974 impl;

Rechtssatz

Dienstzuteilungen sind - sofern es sich um vorübergehende Personalmaßnahmen handelt - unabhängig von ihrer Dauer und dem Umstand, ob sie mit einem Dienstortwechsel verbunden sind oder nicht, durch Weisung zu verfügen (Hinweis E 23.10.1975, 1321/75, VwSlg 8906 A/1975). Der Erlassung eines Bescheides bedarf es nur dann, wenn Streit darüber entsteht, ob die Befolgung des Dienstauftrages zu den Dienstpflichten des Beamten gehört (Hinweis E 23.1.1969, 206/79).

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Weisungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1994120241.X01

Im RIS seit

25.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

09.05.2011

Dokumentnummer

JWR_1994120241_19980325X01