Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
2000/02/0107
Entscheidungsdatum
30.06.2000
Index
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2000/02/0108 E 30. Juni 2000
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 89/02/0211 E 20. Juni 1990 RS 1
Stammrechtssatz
Die Beweiswürdigung der Berufungsbehörde unterliegt der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle nur insoferne, als sie auf die Vollständigkeit des erhobenen Sachverhaltes und ihre Schlüssigkeit, nicht aber auch auf ihre Richtigkeit hin überprüft wird (Hinweis E VS 3.10.1985, 85/02/0053).
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und
Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein
Sachverhalt Beweiswürdigung
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000020107.X02
Dokumentnummer
JWR_2000020107_20000630X02