Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 94/07/0112

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

94/07/0112

Entscheidungsdatum

15.11.1994

Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 94/07/0113

Rechtssatz

Die Möglichkeit einer Verletzung bestehender Rechte nach Paragraph 12, WRG 1959 wurde in der Bestimmung des Paragraph 56, Absatz eins, legcit gerade zur Voraussetzung der Bewilligungsbedürftigkeit solcher Vorhaben gemacht. Kommt die Wasserrechtsbehörde zur Feststellung, daß durch ein Vorhaben nach Paragraph 56, Absatz eins, WRG eine Verletzung bestehender Rechte (und eine Beeinträchtigung öffentlicher Interessen) auszuschließen sei, dann wäre ein Bewilligungsantrag nach Paragraph 56, Absatz eins, legcit mangels Zuständigkeit der Wasserrechtsbehörde zurückzuweisen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994070112.X02

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

14.09.2009

Dokumentnummer

JWR_1994070112_19941115X02