Die Frage der Größe des Regulierungsgebietes berührt die Rechtsstellung der Mitglieder der zu regulierenden Agrargemeinschaft. Ein aufhebendes Erkenntnis im verwaltungsgerichtlichen Verfahren gegen die Abweisung eines auf Herbeiführung einer anderen Festsetzung der Grenze des Regulierungsgebietes abzielenden Wiederaufnahmeantrages berührt somit die Mitglieder der zu regulierenden Agrargemeinschaft in ihren rechtlichen Interessen am Rechtsbestand einer hinsichtlich der Größe des Regulierungsgebietes getroffenen Entscheidung.