Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 90/01/0055

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

90/01/0055

Entscheidungsdatum

01.07.1992

Index

41/02 Staatsbürgerschaft
50/01 Gewerbeordnung
82/02 Gesundheitsrecht allgemein
82/05 Lebensmittelrecht

Norm

BazillenausscheiderG;
GewO 1973 §366 Abs1 Z2;
LMG 1975;
StbG 1985 §10 Abs1 Z6;

Rechtssatz

Durch die Art, die Schwere, und die Häufigkeit von Rechtsbrüchen, die den Schluß zulassen, der Betreffende werde auch in Zukunft wesentliche, zum Schutz von Gefahren für das Leben, die öffentliche Sicherheit, die öffentliche Ruhe und Ordnung erlassene Vorschriften mißachten, kommt die negative Einstellung des Bf gegenüber den zur Hintanhaltung von Gefahren für Leben, Gesundheit und Sicherheit der Allgemeinheit erlassenen Gesetze in deutlicher Weise zum Ausdruck (Hinweis E 17.4.1985, 84/01/0095).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990010055.X04

Im RIS seit

01.07.1992

Dokumentnummer

JWR_1990010055_19920701X04

Rechtssatz für 92/01/1012

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

92/01/1012

Entscheidungsdatum

17.06.1993

Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1965 §10 Abs1 Z6;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/07/01 90/01/0055 4

Stammrechtssatz

Durch die Art, die Schwere, und die Häufigkeit von Rechtsbrüchen, die den Schluß zulassen, der Betreffende werde auch in Zukunft wesentliche, zum Schutz von Gefahren für das Leben, die öffentliche Sicherheit, die öffentliche Ruhe und Ordnung erlassene Vorschriften mißachten, kommt die negative Einstellung des Bf gegenüber den zur Hintanhaltung von Gefahren für Leben, Gesundheit und Sicherheit der Allgemeinheit erlassenen Gesetze in deutlicher Weise zum Ausdruck (Hinweis E 17.4.1985, 84/01/0095).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992011012.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Dokumentnummer

JWR_1992011012_19930617X02

Rechtssatz für 94/01/0596

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

94/01/0596

Entscheidungsdatum

13.11.1996

Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §10 Abs1 Z6;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/07/01 90/01/0055 4

Stammrechtssatz

Durch die Art, die Schwere, und die Häufigkeit von Rechtsbrüchen, die den Schluß zulassen, der Betreffende werde auch in Zukunft wesentliche, zum Schutz von Gefahren für das Leben, die öffentliche Sicherheit, die öffentliche Ruhe und Ordnung erlassene Vorschriften mißachten, kommt die negative Einstellung des Bf gegenüber den zur Hintanhaltung von Gefahren für Leben, Gesundheit und Sicherheit der Allgemeinheit erlassenen Gesetze in deutlicher Weise zum Ausdruck (Hinweis E 17.4.1985, 84/01/0095).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994010596.X04

Im RIS seit

20.11.2000

Dokumentnummer

JWR_1994010596_19961113X04