Die zu § 3 Abs 1 FrPolG ergangene ständige Rechtsprechung Die zu Paragraph 3, Absatz eins, FrPolG ergangene ständige Rechtsprechung
(Hinweis E 18.2.1991, 90/19/0529) , wonach ein
Aufenthaltsverbot rechtens ausschließlich auf diese Bestimmung
(unter Bedachtnahme auf § 3 Abs 3 FrPolG) gestützt werden (unter Bedachtnahme auf Paragraph 3, Absatz 3, FrPolG) gestützt werden
konnte, wenn triftige Gründe vorlagen, die zwar nicht die
Voraussetzungen der im § 3 Abs 2 FrPolG angeführten Fälle Voraussetzungen der im Paragraph 3, Absatz 2, FrPolG angeführten Fälle
aufwiesen, wohl aber in ihrer Gesamtheit die im § 3 Abs 1 aufwiesen, wohl aber in ihrer Gesamtheit die im Paragraph 3, Absatz eins,
FrPolG umschriebene Annahme rechtfertigten, hat auch im
Hinblick auf die seit 1.1.1993 in Geltung stehenden, den §§ 3 Hinblick auf die seit 1.1.1993 in Geltung stehenden, den Paragraphen 3,
Abs 1 ff FrPolG insofern entsprechenden Bestimmungen des FrG 1993 (§ Absatz eins, ff FrPolG insofern entsprechenden Bestimmungen des FrG 1993 (Paragraph
18 Abs 1, § 18 Abs 2 , § 19, § 20 Abs 1 FrG 1993) Gültigkeit.18 Absatz eins,, Paragraph 18, Absatz 2, , Paragraph 19,, Paragraph 20, Absatz eins, FrG 1993) Gültigkeit.