Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
4
Geschäftszahl
93/15/0102
Entscheidungsdatum
14.12.1995
Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Rechtssatz
Die Abgabenbehörde ist bei der Schätzung des prozentuellen Ausmaßes der Preisnachlässe (hier eines Taxiunternehmers gegenüber seinen Stammkunden) von den Gesamterlösen nicht an den vom Prüfer zugestandenen Prozentsatz gebunden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993150102.X04
Im RIS seit
20.11.2000
Zuletzt aktualisiert am
20.08.2009
Dokumentnummer
JWR_1993150102_19951214X04