Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.12.1995

Geschäftszahl

93/15/0102

Rechtssatz

Die Abgabenbehörde ist bei der Schätzung des prozentuellen Ausmaßes der Preisnachlässe (hier eines Taxiunternehmers gegenüber seinen Stammkunden) von den Gesamterlösen nicht an den vom Prüfer zugestandenen Prozentsatz gebunden.