Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 93/12/0115

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

93/12/0115

Entscheidungsdatum

15.12.1993

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Rechtssatz

Bei Personalentscheidungen gerade im Leitungsbereich, in einem dienstlichen Naheverhältnis wie dem des Stellvertreters und Abteilungsleiters gegenüber dem Vorstand des Finanzamtes bzw der Betriebsprüfungsabteilung, können häufig Differenzen in Sachfragen und Meinungsunterschiede zu einem für den Dienstbetrieb ungemein belastenden Spannungsverhältnis führen, das sich aber nicht gegenüber außenstehenden Mitarbeitern zeigt, sodaß deren Einvernahme keinen Beitrag zum Beweisthema des Vorliegens eines wichtigen dienstlichen Interesses wegen eines bestehenden Spannungsverhältnisses erbringen kann.

Schlagworte

Ablehnung eines Beweismittels Beweismittel Zeugen Beweismittel Zeugenbeweis Verfahrensbestimmungen Beweiswürdigung Antrag

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993120115.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Dokumentnummer

JWR_1993120115_19931215X02