Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 93/10/0100

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

93/10/0100

Entscheidungsdatum

27.11.1995

Index

82/05 Lebensmittelrecht

Rechtssatz

Die in Paragraph 20, LMG 1975 normierte Vorsorgepflicht ist nicht erst dann in strafbarer Weise verletzt, wenn der hygienisch nachteilige Einfluß Auswirkungen auf die Beschaffenheit des Lebensmittels nach sich gezogen hatte; vielmehr genügt die abstrakte Gefahr einer hygienisch nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln (Hinweis: E 21.1.1993, 92/10/0190).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993100100.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Dokumentnummer

JWR_1993100100_19951127X03