Die Landeshauptstadt Klagenfurt hat als Gebietskörperschaft Rechtspersönlichkeit und damit Parteifähigkeit im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof. Der Zusatz "Stadtwerke Klagenfurt/Wasserwerk" weist lediglich darauf hin, welche Organisationseinheit für die Landeshauptstadt Klagenfurt tätig war.