Ein in einer Eingabe enthaltener und später mündlich wiederholter "Vergleichsvorschlag" (hier "Angebot" gegenüber der Abgabenbehörde, eine Berufungsvorentscheidung bestimmten Ausmaßes zu erlassen) befreit die Abgabenbehörde nicht, ihrer sich aus § 115 Abs 1 BAO ergebenden amtswegigen Ermittlungspflicht nachzukommen (Hinweis E 13.5.1975, 1669/73).Ein in einer Eingabe enthaltener und später mündlich wiederholter "Vergleichsvorschlag" (hier "Angebot" gegenüber der Abgabenbehörde, eine Berufungsvorentscheidung bestimmten Ausmaßes zu erlassen) befreit die Abgabenbehörde nicht, ihrer sich aus Paragraph 115, Absatz eins, BAO ergebenden amtswegigen Ermittlungspflicht nachzukommen (Hinweis E 13.5.1975, 1669/73).