Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.07.1994

Geschäftszahl

92/13/0058

Rechtssatz

Ein in einer Eingabe enthaltener und später mündlich wiederholter "Vergleichsvorschlag" (hier "Angebot" gegenüber der Abgabenbehörde, eine Berufungsvorentscheidung bestimmten Ausmaßes zu erlassen) befreit die Abgabenbehörde nicht, ihrer sich aus Paragraph 115, Absatz eins, BAO ergebenden amtswegigen Ermittlungspflicht nachzukommen (Hinweis E 13.5.1975, 1669/73).