Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 92/13/0017

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

92/13/0017

Entscheidungsdatum

30.05.1995

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Auch Beweise dafür, daß ein Bild tatsächlich verkauft wurde (wie etwa eine entsprechende Bestätigung eines Vermittlers), muß die Abgabenbehörde nicht dahingehend würdigen, daß es zu dem behaupteten Verkaufspreis verkauft wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1992130017.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Dokumentnummer

JWR_1992130017_19950530X01