Verwaltungsgerichtshof
30.05.1995
92/13/0017
Auch Beweise dafür, daß ein Bild tatsächlich verkauft wurde (wie etwa eine entsprechende Bestätigung eines Vermittlers), muß die Abgabenbehörde nicht dahingehend würdigen, daß es zu dem behaupteten Verkaufspreis verkauft wurde.