Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.05.1995

Geschäftszahl

92/13/0017

Rechtssatz

Auch Beweise dafür, daß ein Bild tatsächlich verkauft wurde (wie etwa eine entsprechende Bestätigung eines Vermittlers), muß die Abgabenbehörde nicht dahingehend würdigen, daß es zu dem behaupteten Verkaufspreis verkauft wurde.