Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
4
Geschäftszahl
92/10/0459
Entscheidungsdatum
26.09.1994
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
82/04 Apotheken Arzneimittel
Norm
ApG 1907 §10 Abs1 idF 1990/362;
ApG 1907 §10 Abs2 idF 1990/362;
ApG 1907 §9 Abs1 idF 1984/502;
ApG 1907 §9 Abs2 idF 1984/502;
AVG §66 Abs4;
Rechtssatz
Entscheidet die Behörde über einen Antrag auf Erteilung der Konzession zum Betrieb einer öffentlichen Apotheke mit einem bestimmten Standort, so wird die "Angelegenheit" - soweit die räumliche Komponente angesprochen wird - durch den im Antrag umschriebenen Standort bestimmt; "Sache" des Berufungsverfahrens ist daher die Konzession zur Errichtung und zum Betrieb der neuen öffentlichen Apotheke mit diesem Standort.
Schlagworte
Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die
Sache Besondere Rechtsprobleme
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992100459.X04
Dokumentnummer
JWR_1992100459_19940926X04