Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
4
Geschäftszahl
2012/10/0133
Entscheidungsdatum
18.06.2013
Index
80/02 Forstrecht
Norm
ForstG 1975 §17 Abs2;
ForstG 1975 §17 Abs3;
Beachte
Besprechung in:
RdU 06/2013, 260-261;
RdU 06/2013, 244-251;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 92/10/0458 E 30. Mai 1994 RS 6
Stammrechtssatz
Bei weiter Auslegung des Begriffes der Agrarstrukturverbesserung könnten diesem allenfalls - iSd öffentlichen Interesses an der Existenz leistungsfähiger landwirtschaftlicher Betriebe - auch mit einer anderweitigen Verwendung von Waldboden verbundene Maßnahmen zugeordnet werden, die durch eine Verbesserung der Ertragssituation eine Sicherung des Bestandes von landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betrieben, die sonst in ihrer Existenz gefährdet wären, bewirken, sofern die angestrebte Verwendung der landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Tätigkeit zugeordnet und nicht auf anderen zur Verfügung stehenden Flächen ausgeübt werden kann. Rein privatwirtschaftliche Nützlichkeitserwägungen reichen jedoch zur Begründung eines öffentlichen Interesses an einer anderweitigen Verwendung von Waldboden nicht aus (Hinweis E 31.3.1981, 2515/79, VwSlg 10412 A/1981; hier: Rodung für ein Wildgehege).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2012100133.X04
Im RIS seit
29.07.2013
Zuletzt aktualisiert am
20.12.2016
Dokumentnummer
JWR_2012100133_20130618X04