Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.06.2013

Geschäftszahl

2012/10/0133

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 92/10/0458 E 30. Mai 1994 RS 6

Stammrechtssatz

Bei weiter Auslegung des Begriffes der Agrarstrukturverbesserung könnten diesem allenfalls - iSd öffentlichen Interesses an der Existenz leistungsfähiger landwirtschaftlicher Betriebe - auch mit einer anderweitigen Verwendung von Waldboden verbundene Maßnahmen zugeordnet werden, die durch eine Verbesserung der Ertragssituation eine Sicherung des Bestandes von landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betrieben, die sonst in ihrer Existenz gefährdet wären, bewirken, sofern die angestrebte Verwendung der landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Tätigkeit zugeordnet und nicht auf anderen zur Verfügung stehenden Flächen ausgeübt werden kann. Rein privatwirtschaftliche Nützlichkeitserwägungen reichen jedoch zur Begründung eines öffentlichen Interesses an einer anderweitigen Verwendung von Waldboden nicht aus (Hinweis E 31.3.1981, 2515/79, VwSlg 10412 A/1981; hier: Rodung für ein Wildgehege).

Beachte

Besprechung in:

RdU 06 aus 2013,, 260-261;

RdU 06 aus 2013,, 244-251;