Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.11.1997

Geschäftszahl

95/10/0257

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/05/30 92/10/0458 6

(hier: Rodung zum Zweck erleichterten Maschineneinsatzes auf einem Acker mit Restwaldfläche beantragt, keine Bewilligung, Abweisung)

Stammrechtssatz

Bei weiter Auslegung des Begriffes der Agrarstrukturverbesserung könnten diesem allenfalls - iSd öffentlichen Interesses an der Existenz leistungsfähiger landwirtschaftlicher Betriebe - auch mit einer anderweitigen Verwendung von Waldboden verbundene Maßnahmen zugeordnet werden, die durch eine Verbesserung der Ertragssituation eine Sicherung des Bestandes von landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betrieben, die sonst in ihrer Existenz gefährdet wären, bewirken, sofern die angestrebte Verwendung der landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Tätigkeit zugeordnet und nicht auf anderen zur Verfügung stehenden Flächen ausgeübt werden kann. Rein privatwirtschaftliche Nützlichkeitserwägungen reichen jedoch zur Begründung eines öffentlichen Interesses an einer anderweitigen Verwendung von Waldboden nicht aus (Hinweis E 31.3.1981, 2515/79, VwSlg 10412 A/1981; hier: Rodung für ein Wildgehege).