Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
2000/10/0017
Entscheidungsdatum
27.04.2000
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/07/09 92/06/0062 1
(hier ohne letzten Halbsatz)
Stammrechtssatz
Entschiedene Sache liegt vor, wenn sich gegenüber dem früheren Bescheid weder die Rechtslage noch der wesentliche Sachverhalt geändert haben und sich das neue Parteibegehren im wesentlichen mit dem früheren deckt, wobei es in erster Linie auf die rechtliche und nicht (nur) auf eine rein technische oder mathematische Betrachtungsweise ankommt.
Schlagworte
Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der
Behörde
Zurückweisung wegen entschiedener Sache
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000100017.X01
Dokumentnummer
JWR_2000100017_20000427X01