Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.09.1992

Geschäftszahl

92/10/0055

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/07/09 92/06/0062 1

Stammrechtssatz

Entschiedene Sache liegt vor, wenn sich gegenüber dem früheren Bescheid weder die Rechtslage noch der wesentliche Sachverhalt geändert haben und sich das neue Parteibegehren im wesentlichen mit dem früheren deckt, wobei es in erster Linie auf die rechtliche und nicht (nur) auf eine rein technische oder mathematische Betrachtungsweise ankommt.