Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
95/08/0099
Entscheidungsdatum
04.07.1995
Index
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm
AlVG 1977 §10 Abs1;
AlVG 1977 §9 Abs1;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 81/08/0209 E 23. Februar 1984 VwSlg 11337 A/1984 RS 1
(hier: die Arbeitslose war nicht verpflichtet, bei ihrem
Vorstellungsgespräch auf das laufende Adoptionsverfahren, dessen
Ausgang völlig ungewiß war, hinzuweisen, und nach dessen Abschluß
sie keiner Beschäftigung nachzugehen beabsichtigt)
Stammrechtssatz
Unter "Vereitelung" iSd § 10 Abs 1 AlVG ist ein auf das zugewiesene Beschäftigungsverhältnis bezogenes Verhalten des Vermittelten zu verstehen, das - bei Zumutbarkeit der Beschäftigung - das Nichtzustandekommen des konkret angebotenen Beschäftigungsverhältnisses herbeiführt, das Nichtzustandekommen muss in einem darauf gerichteten oder dieses zumindest in Kauf nehmendem Tun des Vermittelten seinen Grund haben.Unter "Vereitelung" iSd Paragraph 10, Absatz eins, AlVG ist ein auf das zugewiesene Beschäftigungsverhältnis bezogenes Verhalten des Vermittelten zu verstehen, das - bei Zumutbarkeit der Beschäftigung - das Nichtzustandekommen des konkret angebotenen Beschäftigungsverhältnisses herbeiführt, das Nichtzustandekommen muss in einem darauf gerichteten oder dieses zumindest in Kauf nehmendem Tun des Vermittelten seinen Grund haben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995080099.X01
Im RIS seit
18.10.2001
Zuletzt aktualisiert am
10.10.2010
Dokumentnummer
JWR_1995080099_19950704X01