Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.10.1992

Geschäftszahl

92/08/0042

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/08/0209 E 23. Februar 1984 VwSlg 11337 A/1984 RS 1

Stammrechtssatz

Unter "Vereitelung" iSd Paragraph 10, Absatz eins, AlVG ist ein auf das zugewiesene Beschäftigungsverhältnis bezogenes Verhalten des Vermittelten zu verstehen, das - bei Zumutbarkeit der Beschäftigung - das Nichtzustandekommen des konkret angebotenen Beschäftigungsverhältnisses herbeiführt, das Nichtzustandekommen muss in einem darauf gerichteten oder dieses zumindest in Kauf nehmendem Tun des Vermittelten seinen Grund haben.