Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.07.1995

Geschäftszahl

95/08/0159

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/08/0209 E 23. Februar 1984 VwSlg 11337 A/1984 RS 1 (hier: Gehaltsforderung auf Grund der Qualifikation und Vordienstzeiten des Arbeitslosen um rund über 50 vH über dem Gehaltsangebot des potentiellen Dienstgebers)

Stammrechtssatz

Unter "Vereitelung" iSd Paragraph 10, Absatz eins, AlVG ist ein auf das zugewiesene Beschäftigungsverhältnis bezogenes Verhalten des Vermittelten zu verstehen, das - bei Zumutbarkeit der Beschäftigung - das Nichtzustandekommen des konkret angebotenen Beschäftigungsverhältnisses herbeiführt, das Nichtzustandekommen muss in einem darauf gerichteten oder dieses zumindest in Kauf nehmendem Tun des Vermittelten seinen Grund haben.