Gegen den Bescheidwillen einer Erledigung spricht die Briefform und insbesondere der Umstand, daß die Erledigung in die Form einer bloßen Mitteilung und einer Weisung im Sinne des Art 20 Abs 1 B-VG gekleidet ist.Gegen den Bescheidwillen einer Erledigung spricht die Briefform und insbesondere der Umstand, daß die Erledigung in die Form einer bloßen Mitteilung und einer Weisung im Sinne des Artikel 20, Absatz eins, B-VG gekleidet ist.