Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.10.1975

Geschäftszahl

1597/75

Rechtssatz

Gegen den Bescheidwillen einer Erledigung spricht die Briefform und insbesondere der Umstand, daß die Erledigung in die Form einer bloßen Mitteilung und einer Weisung im Sinne des Artikel 20, Absatz eins, B-VG gekleidet ist.