Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 92/07/0076

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

10

Geschäftszahl

92/07/0076

Entscheidungsdatum

27.09.1994

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Rechtssatz

Daß es sich bei einem Regulierungsverfahren der Wildbachverbauung und Lawinenverbauung um ein Verfahren "mit anderen Parteien und einem anderen Antragsteller" handelte, welches noch nicht abgeschlossen war, stand im Grunde des Paragraph 46, AVG der Möglichkeit nicht entgegen, die im dortigen Verfahren ganz anders ermittelten Hochwasserwerte in die Grundlagen des im konkreten Fall durchzuführenden Ermittlungsverfahrens (hier für die Bewilligung einer Kleingartenanlage nach Paragraph 38, Absatz eins, WRG) miteinzubeziehen.

Schlagworte

Grundsatz der Unbeschränktheit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992070076.X10

Im RIS seit

08.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

10.06.2016

Dokumentnummer

JWR_1992070076_19940927X10