Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 92/07/0076

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

8

Geschäftszahl

92/07/0076

Entscheidungsdatum

27.09.1994

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Eine Sache ist dann spruchreif, wenn es dem zur Bescheidbegründung verpflichteten behördlichen Organ gelungen war, die beigezogenen Amtssachverständigen dazu zu veranlassen, die gegen ihre Gutachten vorgetragene Kritik in jedem einzelnen Punkt in einer auch dem nicht fachkundigen Rechtsanwender einleuchtenden Weise zu widerlegen und den Bescheidverfasser damit in die Lage zu versetzen, die Einsichtigkeit der von der Behörde getroffenen Sachverhaltsfeststellungen in ebenso einleuchtender Weise detailliert darzustellen.

Schlagworte

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Begründung hinsichtlich einander widersprechender Beweisergebnisse Beweismittel Sachverständigenbeweis Gutachten Beweiswürdigung der Behörde widersprechende Privatgutachten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992070076.X08

Im RIS seit

08.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

10.06.2016

Dokumentnummer

JWR_1992070076_19940927X08

Rechtssatz für 92/07/0144

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

92/07/0144

Entscheidungsdatum

20.07.1995

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/09/27 92/07/0076 8

Stammrechtssatz

Eine Sache ist dann spruchreif, wenn es dem zur Bescheidbegründung verpflichteten behördlichen Organ gelungen war, die beigezogenen Amtssachverständigen dazu zu veranlassen, die gegen ihre Gutachten vorgetragene Kritik in jedem einzelnen Punkt in einer auch dem nicht fachkundigen Rechtsanwender einleuchtenden Weise zu widerlegen und den Bescheidverfasser damit in die Lage zu versetzen, die Einsichtigkeit der von der Behörde getroffenen Sachverhaltsfeststellungen in ebenso einleuchtender Weise detailliert darzustellen.

Schlagworte

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Begründung hinsichtlich einander widersprechender Beweisergebnisse Beweismittel Sachverständigenbeweis Gutachten Beweiswürdigung der Behörde widersprechende Privatgutachten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1992070144.X02

Im RIS seit

12.11.2001

Dokumentnummer

JWR_1992070144_19950720X02