Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 92/07/0076

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

7

Geschäftszahl

92/07/0076

Entscheidungsdatum

27.09.1994

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Es kann nicht Wesen einer bloß nachprüfenden Kontrolle durch den Verwaltungsgerichtshof sein, einen von der - zu einer sachbezogenen Begründung ihres Bescheides verpflichteten - Behörde nicht geleisteten Begründungsaufwand vorweg zu ersetzen.

Schlagworte

Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Beweisaufnahme durch den VwGH Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992070076.X07

Im RIS seit

08.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

10.06.2016

Dokumentnummer

JWR_1992070076_19940927X07

Rechtssatz für 93/07/0006

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

93/07/0006

Entscheidungsdatum

23.05.1995

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/09/27 92/07/0076 7

Stammrechtssatz

Es kann nicht Wesen einer bloß nachprüfenden Kontrolle durch den Verwaltungsgerichtshof sein, einen von der - zu einer sachbezogenen Begründung ihres Bescheides verpflichteten - Behörde nicht geleisteten Begründungsaufwand vorweg zu ersetzen.

Schlagworte

Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Beweisaufnahme durch den VwGH Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993070006.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

21.03.2011

Dokumentnummer

JWR_1993070006_19950523X02