Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.05.1995

Geschäftszahl

93/07/0006

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/09/27 92/07/0076 7

Stammrechtssatz

Es kann nicht Wesen einer bloß nachprüfenden Kontrolle durch den Verwaltungsgerichtshof sein, einen von der - zu einer sachbezogenen Begründung ihres Bescheides verpflichteten - Behörde nicht geleisteten Begründungsaufwand vorweg zu ersetzen.