Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 92/06/0243

Entscheidungsart

Beschluss

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 14159 A/1994

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

92/06/0243

Entscheidungsdatum

17.11.1994

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Ein Bescheid mit dem ein Verwaltungsverfahren gemäß Paragraph 38, AVG wegen einer Vorfrage (über die bereits ein Verfahren anhängig ist oder wegen der gleichzeitig ein Verfahren anhängig gemacht wird) ausgesetzt wird, entfaltet nur solange Rechtswirkungen, als das Verfahren, in dem über die Vorfrage abzusprechen ist, nicht rechtskräftig entschieden ist.

Schlagworte

Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992060243.X04

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

14.10.2009

Dokumentnummer

JWR_1992060243_19941117X04

Rechtssatz für 2008/18/0301

Entscheidungsart

Beschluss

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

2008/18/0301

Entscheidungsdatum

11.05.2009

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 92/06/0243 B 17. November 1994 VwSlg 14159 A/1994 RS 4

Stammrechtssatz

Ein Bescheid mit dem ein Verwaltungsverfahren gemäß Paragraph 38, AVG wegen einer Vorfrage (über die bereits ein Verfahren anhängig ist oder wegen der gleichzeitig ein Verfahren anhängig gemacht wird) ausgesetzt wird, entfaltet nur solange Rechtswirkungen, als das Verfahren, in dem über die Vorfrage abzusprechen ist, nicht rechtskräftig entschieden ist.

Schlagworte

Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2008180301.X01

Im RIS seit

20.10.2009

Zuletzt aktualisiert am

23.11.2012

Dokumentnummer

JWR_2008180301_20090511X01