Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
98/05/0055
Entscheidungsdatum
30.06.1998
Index
L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Niederösterreich
L81703 Baulärm Umgebungslärm Niederösterreich
L82000 Bauordnung
L82003 Bauordnung Niederösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren
Norm
AVG §8;
BauO NÖ 1976 §118 Abs8;
BauRallg;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/02/23 92/05/0252 2
Stammrechtssatz
Ein Betriebsinhaber kann gegen ein Bauvorhaben für ein Wohnhaus nicht mit Erfolg einwenden, die künftigen Bewohner hätten seinen Betrieb und die von ihm ausgehenden Immissionen hinzunehmen (Hinweis E 6.3.1984, 84/05/0021).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998050055.X03
Im RIS seit
03.05.2001
Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009
Dokumentnummer
JWR_1998050055_19980630X03