Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.06.1998

Geschäftszahl

98/05/0055

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/02/23 92/05/0252 2

Stammrechtssatz

Ein Betriebsinhaber kann gegen ein Bauvorhaben für ein Wohnhaus nicht mit Erfolg einwenden, die künftigen Bewohner hätten seinen Betrieb und die von ihm ausgehenden Immissionen hinzunehmen (Hinweis E 6.3.1984, 84/05/0021).