Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
92/05/0053
Entscheidungsdatum
10.11.1992
Index
L10013 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt
Niederösterreich
L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Niederösterreich
L81703 Baulärm Umgebungslärm Niederösterreich
L82000 Bauordnung
L82003 Bauordnung Niederösterreich
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
40/01 Verwaltungsverfahren
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/05/0138
92/05/0137
Rechtssatz
Die Vorstellungsbehörde hat - ausgehend von der Sachlage im Zeitpunkt der Erlassung des Berufungsbescheides durch den Gemeinderat und gem § 121 Abs 1 zweiter Satz NÖ BauO 1976 von der Rechtslage im Zeitpunkt der Erlassung des erstinstanzlichen Baubewilligungsbescheides - den bei ihr bekämpften Baubewilligungsbescheid nur dann aufzuheben, wenn die Nachbarn in den von ihnen geltendgemachten subjektiven öffentlichen Rechten im Zeitpunkt der Erlassung des Baubewilligungsbescheides verletzt worden wären (hier im Recht auf Einhaltung der zulässigen Gebäudehöhe und des maßgeblichen Bauwiches).Die Vorstellungsbehörde hat - ausgehend von der Sachlage im Zeitpunkt der Erlassung des Berufungsbescheides durch den Gemeinderat und gem Paragraph 121, Absatz eins, zweiter Satz NÖ BauO 1976 von der Rechtslage im Zeitpunkt der Erlassung des erstinstanzlichen Baubewilligungsbescheides - den bei ihr bekämpften Baubewilligungsbescheid nur dann aufzuheben, wenn die Nachbarn in den von ihnen geltendgemachten subjektiven öffentlichen Rechten im Zeitpunkt der Erlassung des Baubewilligungsbescheides verletzt worden wären (hier im Recht auf Einhaltung der zulässigen Gebäudehöhe und des maßgeblichen Bauwiches).
Schlagworte
Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht
Diverses) Diverses BauRallg11/4
Inhalt der Vorstellungsentscheidung Aufgaben und Befugnisse der
Vorstellungsbehörde
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt
Verhältnis zu anderen Materien und Normen Aufsichtsbehördliches
Verfahren (siehe auch Rechtliche Wertung fehlerhafter
Berufungsentscheidungen Rechtsverletzung durch solche Entscheidungen)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992050053.X03
Im RIS seit
04.03.2002
Zuletzt aktualisiert am
12.10.2010
Dokumentnummer
JWR_1992050053_19921110X03